Der Scheinselbstständige darf aus der Freiberuflichkeit heraus keine Einkünfte erzielen, da er den Regeln des Lohnsteuerrechts und Einkommenssteuerrecht unterliegt.
Jedoch besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass freiberuflich tätige Pflegekräfte als Selbständig angesehen werden. Nur werden dabei alle vorliegenden Kriterien genau kontrolliert, um eine Scheinselbstständigkeit ausschließen zu können. Uns von der Vivable Pflegeagentur ist es sehr wichtig, dass vor einer Vermittlung folgende Kriterien vorhanden sind:
–> Eine freiberuflich tätige Pflegekraft ist nicht gleichzeitig für mehr als drei Auftraggeber tätig.
–> Wenn eine freiberufliche Pflegekraft für maximal drei Auftraggeber tätig sein sollte, müssen diese Tätigkeiten zeitlich abwechselnd sein, so dass die Einsatzzeit in einer Klinik nicht mehr als drei Monate beträgt.
–> Zu dem muss die freiberuflich Pflegekraft Ihre Tätigkeit bei der Rentenversicherung gemeldet haben und hat ein Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen. In diesem wird die Selbständigkeit bestätigt. Zu dem zahlt die freiberuflich tätige Pflegekraft im Rahmen Ihrer Selbständigkeit eigene Beiträge.
–> Die freiberuflich tätige Pflegekraft ist in Besitz einer eigenen Haftpflichtversicherung, evtl. einer freiwilligen Versicherung in der Berufsgenossenschaft und verfügt über die entsprechenden Befähigungsnachweise.
Während einer Beschäftigung legen wir viel Wert darauf, dass die freiwillige Pflegekraft nicht in die Organisationsstruktur sowie Arbeitsstruktur des Auftraggebers eingegliedert wird. Sondern auf die folgenden Punkt achtet:
–> Die Zeiten der Beschäftigung eines Teilleistungsauftrages sollten vier Wochen nicht überschreiten.
–> Keine namentliche Auflistung im Dienstplan.
–> Eigene Rechnungslegung (durch Agentur).
–> Die Wahl der Unterkunft ist frei.
–> Eigene Kleidung ist erwünscht.
–> Keine Kantinenverpflegung.
Zur weiteren Information laut unserer Kenntnisse.
Jeder Freiberufler ist ab 450 Euro , verpflichtet einen Mindestsatz von 18,9 % in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Höhere Einzahlungen erfolgen auf freiwilliger Basis.
Pflicht sind auch
- Krankenversicherung
- Einkommensteuererklärung
per PDF bitte beifügen: AGB, Geschäftsvertrag, Stundenzettel,